Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.06.2025 Liquidationsschlussbilanz zum Geschäftsjahr vom 16.03.2024 bis zum 30.06.2024
24.04.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.03.2023 bis zum 15.03.2024
03.01.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 15.03.2023
12.12.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022
29.03.2023
Liquidation
08.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021
14.04.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
16.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
13.06.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
24.10.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
11.09.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016
01.12.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016
11.10.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015
18.10.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015
13.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014
19.08.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.07.2013 bis zum 30.09.2013
16.07.2013
Neueintragungen